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Startups, Recht & Steuern. Ein Interview mit Dr. Nikolaus Paffenholz, IHK

19.8.2016 FŸr IHK: Portrait-Serie der IHK-Mitarbeiter fŸr die neue IHK-Home - Page und fŸr Pressezwecke. Nikolaus Paffenholz. Foto: Werner Gabriel

Herr Dr. Paffenholz, stellen Sie sich vor, Sie gründen ein Startup. Was stünde ganz oben auf Ihrer To-Do-Liste?

Im Grunde wären es drei Fragen: Habe ich die notwendige Gründerpersönlichkeit? Wird meine Geschäftsidee auch wirklich funktionieren? Verfüge ich über das richtige Geschäftsmodell? Steuerliche und rechtliche Fragen wären erst im zweiten Schritt an der Reihe.

Fangen wir also mit der Gründerpersönlichkeit an. Was genau ist hier entscheidend?

Bei einer Gründung geht man immer ein Risiko ein – auch ein persönliches. Der Schritt in die Selbstständigkeit kostet Zeit, Nerven und Ressourcen. Man muss sich im Klaren sein, dass da einiges auf einen zukommt. Es gibt Menschen, denen das nichts ausmacht. Andere kommen weniger gut mit den Belastungen zurecht. Sie merken, dass sie eine gewisse Sicherheit brauchen und sich in einem Angestelltenverhältnis besser aufgehoben fühlen. Letztendlich kriegt man das aber nur heraus, wenn man sich traut und wirklich mit einer Gründung loslegt. Hierfür ist es aber auch entscheidend, zuallererst die Geschäftsidee und das Geschäftsmodell genau zu durchleuchten.

Das bedeutet?
Der Gründer muss seine Idee auf Herz und Nieren prüfen. Was will ich da eigentlich tun? Warum sollte meine Idee jemandem gefallen? Warum werden die Menschen mein Produkt kaufen wollen?

Beschäftigt man sich intensiv mit solchen Fragen und schreibt diese auch auf, stellt man oft fest, dass einige Dinge noch nicht ausreichend durchdacht sind. Nehmen wir ein technisches Beispiel: Ein Startup möchte mit einer neuen Maschine groß rauskommen. Die Gründer können bis ins kleinste Detail erläutern, wie ihre Maschine funktioniert. Das interessiert in der Regel aber nur die wenigsten Investoren und Banker – die setzen dieses Know-how nämlich voraus. Viel wichtiger für sie ist, dass die Unternehmer wissen, welche Zielgruppen sie ansprechen wollen, für welchen Preis sie ihr Produkt verkaufen können und wie hoch der Umsatz, die Kosten und der Gewinn am Ende sein werden. Daher ist es sinnvoll, die Idee in Hinblick auf diese Punkte abzuklopfen, die unterschiedlichen Faktoren aufzuschreiben und so einen klaren Fahrplan aufzustellen.

Der gute alte Businessplan ist also noch nicht aus der Mode?

Absolut nicht! Auch wenn dieser bei manchen Startups anders aussieht und es eher darum geht, ein innovatives Geschäftsmodell zu entwickeln.
Jede Gründung erfordert einen Plan. Schon allein deshalb, weil er zeigt, ob man sich wirklich mit allen relevanten Fragen befasst hat und die wichtigsten Antworten kennt. Antworten für sich selbst und für andere. Schließlich muss man als Startup immer wieder überzeugend sein in dem was man tut. Sei es gegenüber Banken, gegenüber Investoren, Geschäftspartnern oder Kunden. Auf der anderen Seite dient der Businessplan als wichtiger Kompass.

Inwiefern?

Als Gründer stecke ich den Businessplan ja nicht einfach in die Schublade und vergesse ihn dann. Im Gegenteil. Ich hole den Plan immer wieder heraus und gleiche ihn mit der Realität ab. Ist alles so eingetroffen, wie ich mir das vorgestellt habe? Oder läuft es nicht wie geplant? Ist letzteres der Fall, gilt es zu überlegen, was zu tun ist. Muss ich das Marketing umstellen? Muss ich meine Kosten reduzieren? Oder muss ich vielleicht mein Geschäftsmodell verändern? Das erkenne ich nur, wenn ich den Soll- und Ist-Plan vergleiche.

Wenn der Businessplan dann endlich steht und die Idee in trockenen Tüchern ist, kommt man nicht drum herum, sich mit der geeigneten Rechtsform zu beschäftigen. Welche bietet sich gerade ganz am Anfang an?

Bei vielen Gründungen stellt die GbR die unkomplizierteste und manchmal sogar steuergünstigste Lösung dar. Sie benötigen nur einen kleinen Gesellschaftervertrag, melden ihr Gewerbe an und können sofort loslegen. Die GbR bietet den notwendigen rechtlichen Rahmen ohne großen bürokratischen Aufwand. Kurz gesagt: Es ist besonders einfach und kostengünstig mit einer GbR zu starten. Bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter allerdings mit ihrem Privatvermögen. Das ist bei einer Kapitalgesellschaft anders. Die Geschäftsführer einer GmbH haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen und haben den Vorteil der Risikobegrenzung. Darüber hinaus bringt die GmbH ab einer bestimmten Gewinngrenze die Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren.

Was sind die häufigsten Fehler, die Gründerinnen und Gründer in Sachen Steuern unterlaufen?

Die Wahl der Rechtsform gehört zum Beispiel dazu. Einige Gründer starten mit einer GmbH, ohne dies mit ihrem Steuerberater besprochen zu haben. Steuerlich und in Bezug auf die sonstigen Kosten ist dies für den Anfang oft eher ungünstig. Dann sind auch die Steuervorauszahlungen ein großes Thema. Gerade in den ersten zwei Jahren kann es sein, dass Gründer keine Steuervorauszahlungen auf ihre Einkommenssteuer zahlen müssen. Doch am Ende dieser zwei Jahre kommt natürlich die dicke Nachzahlungsforderung, die vielen jungen Startups ihre Existenz kostet. Daher raten wir dazu, die Steuervorauszahlungen in angemessener Höhe zu leisten, damit man nach zwei Jahren keine böse Überraschung erfährt.

Und warum ist es nicht unbedingt zu empfehlen, eine Briefkastenfirma zu gründen?

Es gab den Trend, eine sogenannte Limited in Großbritannien zu gründen. Ohne festes Stammkapital und ohne großen bürokratischen Aufwand. So hatte man schnell ein Unternehmen mit einer haftungsbegrenzten Rechtsform. Das böse Erwachen kam dann später. Denn auch bei der Limited gibt es Pflichten und es ist notwendig, seinen Jahresabschluss in englischer Sprache einzureichen. Tauchten Probleme oder Fragen seitens des englischen Handelsregisters auf, hatten viele Gründer Schwierigkeiten, da sie sich nicht mit dem englischen Gesellschaftsrecht auskannten. Und wenn man seinen Jahresabschluss nicht rechtzeitig einreicht, wird die Gesellschaft aus dem Register gelöscht. Zudem setzten viele Geschäftspartner, Kreditinstitute und Kunden kein Vertrauen in ein haftungsbeschränktes Unternehmen, das als Briefkastenfirma in England gegründet worden ist. Somit hat sich die Limited nicht wirklich bewährt.

Gibt man bei Google die Suchbegriffe Startup und Anwalt ein, erhält man über 100.000 Ergebnisse. Ist das Startup-Recht eine neue Disziplin, für die ein spezialisierter Jurist notwendig ist?

Das Recht ist für alle gleich. Allerdings unterscheiden sich Startups oft von klassischen Unternehmen. Ein einfaches Beispiel: Wenn ich einen Kiosk gründe, dann brauche ich keine international agierende Großkanzlei. Wenn ich ein Produkt oder eine Dienstleistung entwickle, die in zehn Ländern exponentiell wachsen soll, dann sieht das natürlich schon anders aus. Entscheidend sind das Produkt und das Geschäftsmodell. Bei einem Startup, das sich mit der Entwicklung von Apps beschäftigt, ist ein Experte gefordert, der sich mit der Umsatzsteuer im Ausland auskennt. Juristen, die sich als Startup-Anwälte vorstellen, wollen in der Regel zu verstehen geben, dass sie auch unternehmerisch denken und ein wirtschaftliches Verständnis für den Gründer mitbringen. Aber das sollte bei einem guten Anwalt eigentlich immer gegeben sein.

Bei der Rechtsberatung spielt das Thema Geld für kleine Startups eine große Rolle. Worauf sollten Gründerinnen und Gründer bei der Wahl des passenden Anwalts achten?

Zunächst ist es natürlich wichtig zu schauen, in welchem Bereich juristische Unterstützung benötigt wird. Beim Thema Vertragsrecht? Beim Thema Arbeitsrecht? Oder habe ich ein Geschäftsmodell, das auf dem Internet basiert und brauche einen Experten zu den Themen Widerrufspflichten, AGB und Datenschutzrecht? In solch spezifischen Fällen macht es durchaus Sinn, sich externe rechtliche Hilfe zu holen. Es ist aber auch wichtig zu schauen, ob die Chemie stimmt.
Denn der menschliche Faktor spielt eine bedeutende Rolle in der Zusammenarbeit. Genau wie der Steuerberater sollte der Rechtsanwalt jemand sein, zu dem ich nicht nur einmal hingehe und einen Vertrag schreiben lasse. Wünschenswert ist ein ständiger Ansprechpartner, an den ich mich immer wieder wenden kann. Neben der rechtlichen Expertise und dem Bezahlmodell ist also auch die zwischenmenschliche Ebene bei der Wahl des Anwalts zu berücksichtigen. Zudem sollten Gründer auch nicht die Scheu haben, zu gucken, wer sich da auf dem Markt rumtreibt.

Das Wertvollste, das viele Startups am Anfang besitzen, ist ihre einzigartige Geschäftsidee. Wie können sich Gründerinnen und Gründer vor Plagiaten schützen?

Neue Technologien oder bestimmte Verfahren lassen sich patentieren. Die Marke und das Logo können rechtlich geschützt werden. Es gibt aber auch Dinge, die sich nicht schützen lassen. Zum Beispiel Geschäftsmodelle. Ein Stück Vertrauen gehört jedoch immer dazu, da potenzielle Investoren und Geschäftspartner ja zunächst von dem geplanten Vorhaben überzeugt werden sollen. Die Gründer müssen aber am Anfang nicht alles verraten. Bei dem ersten Treffen geht es nicht um das Geschäftsgeheimnis, sondern eher um den entscheidenden Mehrwert, die Zielgruppen, die Kosten und die Gewinnspanne. Ist der Investor grundsätzlich interessiert und möchte Näheres zur Idee erfahren, besteht im nächsten Schritt die Möglichkeit, eine Verschwiegenheitsvereinbarung vertraglich aufzusetzen, bei der die Idee vor missbräuchlicher Nutzung geschützt wird. Dazu benötigen die Gründer dann einen Anwalt, der sie bei der Vertragsgestaltung berät.

 

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